- gerichtliche Aufforderung
- прил.
юр. вызов в суд
Универсальный немецко-русский словарь. Академик.ру. 2011.
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Aufgebot — Aufforderung; Bitte; Ausrufung; Befürwortung; Proklamation; Aufruf; Appell; Gesuch * * * Auf|ge|bot [ au̮fgəbo:t], das; [e]s, e: 1. amtliche Bekanntgabe einer beabsichtigten Heirat: das Aufgebot aushängen … Universal-Lexikon
Aufgebotsverfahren — Bei dem Aufgebotsverfahren (in Österreich Ediktverfahren) handelt es sich um eine öffentliche gerichtliche Aufforderung zur Anmeldung von Ansprüchen oder Rechten. Es dient üblicherweise dazu, Urkunden für ungültig erklären zu lassen oder Rechte… … Deutsch Wikipedia
Subpoena — Die Subpoena (lateinisch: unter Strafe) ist eine Form der strafbewehrten rechtlichen Anordnung im Beweisaufnahmeverfahren nach amerikanischem Recht. Sie kommt sowohl im Strafrecht als auch im Zivilrecht zur Anwendung. Wirkung und Form Mit einer… … Deutsch Wikipedia
Ediktālladung — (Ediktalien, Ediktalzitation, öffentliche Ladung, Aufgebot), die öffentliche gerichtliche Aufforderung zur Geltendmachung gewisser Rechtsansprüche innerhalb bestimmter Frist bei deren Verlust; auch die öffentliche gerichtliche Ladung;… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Aufgebotsverfahren — (Ediktalverfahren od. Ediktalzitation), das Verfahren, das die öffentliche gerichtliche Aufforderung zur Anmeldung von Ansprüchen oder Rechten betrifft, und bei dem die Unterlassung der Anmeldung mit einem Rechtsnachteil bedroht wird, der… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Provociren — Provociren, auffordern; herausfordern; Provocation, Aufforderung, Herausforderung; Provocationsproceß, gerichtliche Aufforderung einer Partei (Provocant) an das Publikum oder an bestimmte Gegner (Provocat), vermeintliche persönliche oder… … Herders Conversations-Lexikon
Rechtsbot — Rẹchts|bot[t], das (schweiz.): gerichtliche Aufforderung, bes. zur Bezahlung einer Schuld … Universal-Lexikon
Rechtsbott — Rẹchts|bot[t], das (schweiz.): gerichtliche Aufforderung, bes. zur Bezahlung einer Schuld … Universal-Lexikon
Aufgebotsverfahren — I. Allgemein:Eine in bestimmten Fällen zulässige öffentliche gerichtliche Aufforderung, Ansprüche oder Rechte, i.d.R. zwecks Vermeidung des Ausschlusses, spätestens im Aufgebotstermin anzumelden (§§ 946 ff. ZPO). Zweck ist die Klärung der… … Lexikon der Economics
Österreich [3] — Österreich (Gesch.). Das heutige Erzherzogthum Ö. wurde zur Zeit der Römer auf dem linken Donauufer von Germanen, namentlich Markomannen, Quaden, Juthungen, auf dem rechten von Celten, namentlich Tauriskern u. Pannoniern, bewohnt. Das Land auf… … Pierer's Universal-Lexikon
Preußen [2] — Preußen (Gesch.). Das eigentliche Königreich P. (Ost u. Westpreußen), wurde in der ältesten geschichtlichen Zeit, im 4. Jahrh. n.Chr., diesseits der Weichsel von den germanischen Gothonen, jenseit von den slawischen Venetä (Wenden) bewohnt; an… … Pierer's Universal-Lexikon